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Die Ehre der germanischen Frau

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aus dem Kunstmuseum Hamburg

Mit Recht hat man den Schwerpunkt germanischer Gesittung und germanischer Lebenshaltung im Ehrgefühl und Ehrbewußtsein erkannt. Die Ehre ist für den Menschen der germanischen Frühzeit das Gesetz seines Lebens, von schicksalsmächtiger Bedeutung, der Maßstab mit dem er seihst seine Lebenshöhe und seinen Eigenwert mißt. Sie ist zugleich aber — insoweit sie nämlich immer und überall auch dem Urteil der Öffentlichkeit untersteht — der Prüfstein seiner Bewährung, seiner Tüchtigkeit und seines Wertes für die Gemeinschaft. Auch die soziale, politische Stellung hängt davon ab, wie weit das Gesetz der Ehre von dem einzelnen erfüllt wird.

Die Ehre bedeutet inneres, persönliches Selbstgefühl und Hochgefühl, Ichbewußtsein, Persönlichkeitswert und Gemeinschaftswert. Jeder hat so viel Ehre’, wie er sich selbst beimißt. Die Ehre bedeutet aber zugleich Ansehen und soziale Stellung. Wert des einzelnen für die Gemeinschaft. In dieser ihrer Doppelseitigkeit, in der Bindung an das eigene Gewissen wie an das Urteil der Öffentlichkeit, gibt sich die Ehre als das allgemein anerkannte Gesetz zu erkennen, unter das germanisches Menschenleben gestellt ist, nach dem es gerichtet wird. Das heißt aber nichts anderes, als daß der germanische Mensch sich vollständig unter eine Idee stellt, unter einen übermateriellen, geistigen Wert, den die seelische Eigenart germanischen Blutes sich gesetzt hat. Ehre ist das höchste Gut des Menschen, ist dasjenige, was ihm erst Geltung gibt, ihn gewissermaßen erst zum Menschen macht. Der Ehrlose zählt nicht in germanischer Gemeinschaft. Ehre ist, mehr als das Leben, das der lebensfrohe Bauer doch so zu schätzen wußte.

„Lieber sterben mit Ehre, als leben mit Schmach.“

„Besser scheint es mir, dich zu verlieren, als einen ehrlosen Sohn zu haben. “

„Besitz vergeht. Gesippen sterben, einst stirbst auch du, doch eines weiß ich, was niemals vergeht: der Ruhm, den der Tote errang.“

Die enge, verpflichtende und berechtigende Verbundenheit aller Blutsverwandten, die die Angelegenheiten des Einzelnen zu denen der Sippe und die der Sippe zu denen des Einzelnen macht, rückt selbstverständlich nicht in ihrem höchsten Gut und Gesetz von diesem Grundsatz ab. Die Ehre des Einzelnen wird zu der der Sippe, wie die der Sippe auch die des Einzelnen ist. Wird die Ehre irgendeines Sippegenossen verletzt, so ist die aller anderen auch verletzt, und alle haben die Pflicht, sie wieder reinzuwaschen. Damit ist eigentlich schon gesagt, daß auch die Frau, die ja ebenso wie der Mann als Sippenglied und Persönlichkeit gewertet wird, an diesem höchsten Lebensgut germanischer Menschen Anteil hat. Wir können uns jedoch nicht mit dieser allgemeinen Feststellung begnügen, die demjenigen, der in der altgermanischcn Welt lebt, eine Selbstverständlichkeit, demjenigen, der sich nicht von orientalischer Weltschau frei zu machen vermag, eine Unmöglichkeit sein wird. Uns beschäftigt dieFrage, inwieweit sich die Frau für dieses germanische Lebensgesetz und den Ausgangspunkt aller Sittlichkeit eingesetzt hat, wie sie es durch ihr Leben verwirklicht, verteidigt und lebendig gehalten, wie sie Ehre gelebt hat.

Siehe auch:
Ehre ist das gemeinsame Ideal von Frau und Mann
Im Muttertum liegt die höchste Ehre der Frau
Ebenbürtigkeit in der germanischen Ehe
In bäuerlicher Gesittung lebt die germanische Ehrauffassung weiter
Leitgedanken


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