Karlfried
I) Ich will leben.
II) Ich will zusammen mit Meinesgleichen leben.
III) Wir wollen, daß wir nach dem Tode über unsere Kinder und Enkel weiterleben.
Die zwingende Notwendigkeit und Berechtigung der Lebenslehre.
Die Notwendigkeit, unter Seinesgleichen zu leben und an diese das Erbgut weiterzugeben, ergibt sich aus folgender sehr einfacher Überlegung:
Jede Gruppe von Lebewesen, die das nicht tut, verschwindet innerhalb einer gewissen Zeit aus dem Leben. Wer sich nicht an die Goldene Regel der Lebensführung hält, der verschwindet aus der Welt.
Die Goldene Regel ist nicht “moralisch-ethisch” unterfüttert, das allenfalls als schmückendes und verstärkendes Beiwerk nebenbei, sondern sie zieht ihre Notwendigkeit und damit ihre Berechtigung aus dem Leben selbst, aus dem Leben und seinen Gesetzmäßigkeiten.
Kein Großdenker entscheidet, was gut und richtig und was verkehrt und falsch ist, sondern das Leben selbst ist der Schiedsrichter. Und dieser große Schiedsrichter entscheidet nach ganz einfachen Regeln:
Für eine Gruppe, ein Volk, ist dasjenige gut, was eine Gruppe möglichst lange auf der Welt sein läßt.
Schlecht ist das, was eine Gruppe von der Welt verschwinden läßt.