aus dem Kunstmuseum Hamburg
Denn am 1. Januar 1891 trat ihm der Sultan von Sansibar gegen Zahlung einer einmaligen Entschädigung von 4 Millionen Mark auch sämtliche Rechte über den 19 Kilometer breiten Küstenstreifen ab, der ihm nach dem Abkommen vom 29. Oktober 1886 verblieben war. Die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft hatte in diesem Küstengebiet im Namen des Sultans die Verwaltung geführt und die Zölle eingezogen, bis am 20. November 1900 das Deutsche Reich ganz Deutsch-Ostafrika von der Gesellschaft in eigene Verwaltung übernahm.